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Mietrecht Haustiere

Haustiere: Hamster ja, Hund oder Katze immer noch bedingt! Der Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren die generalisierende Mietvertragsklausel "Das Halten von Haustieren ist verboten" verworfen (BGH VII ZR 10/92), da unter dieses Verbot auch Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen, Fische und Kanarienvögel fallen würden.

Mietrecht haustiere. Haustiere in der Mietwohnung können im schlimmsten Fall große Streitigkeiten zwischen den Parteien auslösen. Deshalb ist es wichtig, den Mietvertrag gründlich zu studieren. Viele Vermieter verwenden alte Klauseln, die mittlerweile nicht mehr zulässig sind – also Augen auf als Tierbesitzer. Mietrecht: Welche Haustiere sind in Wohnungen erlaubt?. Haustiere zu halten“ werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) als gröblich benachteiligend angesehen und sind somit unwirksam. Auch wenn die Klausel im Mietvertrag unterschrieben wurde, ist es so, als wäre die Vereinbarung nicht vorhanden. Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sind nicht kongruent. Vermietenden Sondereigentümern ist dringend zu empfehlen, die Mietverträge bzw. die Hausordnung – wie auch die Regelungen zur Betriebskostenabrechnung – an die in der Eigentümergemeinschaft geltenden Regeln anzugleichen.

Mietrecht für Mieterinnen und Mieter Das ganze Mietrecht für den Alltag: Aktuell, umfassend und leicht verständlich erklärt dieses Buch in 25 übersichtlichen Kapiteln alles, was vor, während oder am Ende eines Mietverhältnisses für Sie wichtig ist. (184 Seiten) 8., vollständig neu überarbeitete Auflage. Andererseits ist der Wunsch nach einem Haustier für viele Mieter sehr groß. Das Gesetz schweigt zum Thema Haustierhaltung – was die Lage nicht gerade einfacher macht. Welche Haustiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen und welche Tiere der Vermieter verbieten darf, verraten wir im Folgenden. Das Mietrecht regelt das. Gleiches gilt, wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist. Katzen sind in der Wohnung dann grundsätzlich erlaubt, denn Haustiere dürfen nicht grundsätzlich und generell verboten sein.

Katzen sind die Besten Haustiere. Ruhig und stubenrein verursachen Sie keine Störungen bei einer Haltung in der Mietwohnung. Ob mit einem Katzennetz oder doch einem Freigang im Garten, Katzen sind genügsam in Sachen Auslauf und kein Vermieter oder Nachbar kann etwas gegen ein solch verschmustes Haustier haben. Doch, stimmt das? Tatsächlich wird die Haltung einer Katze in einer ausreichend. Das deutsche Mietrecht regelt ganz klar, welche Tiere in einer Wohnung oder einem angemieteten Haus vom Mieter gehalten werden dürfen. Grundsätzlich gibt es für Wildtiere in der Haltung besondere Vorschriften, so dürfen Zwergwachteln als Kleintiere in Innenräumen gehalten werden, Hühner, Enten und andere Nutztiere aber ausschließlich in einem Freigehege vor dem Haus. Das Mietrecht hat für Haustiere in einer Mietsache Regelungen, die es zu beachten gilt. Ob im Mietvertrag Haustiere grundsätzlich ausgeschlossen werden können, was der Bundesgerichtshof (BGH) diesbezüglich entschieden hat und was Mieter in diesem Zusammenhang beachten sollten, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Haustiere & Mieten Seit dem OGH-Urteil vom 22.12.2010 (siehe VKI ), kann die Tierhaltung von Haustieren nicht mehr generell bzw umfassend im Mietvertrag verboten werden. Damit ist klar, dass jene Tiere, von denen keinerlei Beeinträchtigung ausgehen kann, jedenfalls erlaubt sind (zB Hamster, Meerschweinchen und ähnliches). Haustiere sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn, insbesondere bei Mietwohnungen. Eigentümer von Wohnungen haben relativ freie Hand, aber auch dem Mietrechtsgesetz zufolge können Haustiere nicht verboten werden. Allerdings müssen gewisse Regeln eingehalten werden. Lärm- und Geruchsbelästigungen aber auch Verunreinigungen gemeinsamer Anlagen (Treppenhaus, Umgebung etc.) durch Haustiere geben immer wieder zu Klagen Anlass und können den Hausfrieden empfindlich stören. Die Haltung grösserer Haustiere hat meistens auch eine stärkere Abnützung der Mietwohnungen zur Folge.

Zu unterscheiden ist zunächst laut Mietrecht die Tierhaltung von folgenden Tiergruppen:. Kleintiere. Das sind zumeist Hamster, Fische, Meerschweinchen und Kaninchen.Hier gilt: Egal ob im Mietvertrag Haustiere verboten sind, diese kleinen Tierchen dürfen im Regelfall immer mit in der Wohnung leben.. Ausnahmen stellen jedoch Frettchen, Ratten oder Papageien dar. Die meisten Mietverträge in der Schweiz lassen Haustiere nur mit Einwilligung des Vermieters zu. Dabei stellt sich die Frage, aus welchen Gründen der Vermieter seine Einwilligung verweigern darf. Gemäss der Rechtsprechung braucht es dazu keinen speziellen Grund, sondern kann die Tierhaltung nach Belieben verbieten. Haustiere im Mietverhältnis. Ein häufiges Problem zu dem ein Rechtsanwalt im Mietrecht in Anspruch genommen wird ist es, ob und welche Haustiere in Mietwohnungen gehalten werden dürfen. Wird hier die Rechtslage falsch eingeschätzt, kann das bis zur Kündigung des Mietvertrages führen.

Das Mietrecht setzt für Haustiere in ihrer Anzahl zwar keine konkreten Grenzen, aber der vertragsmäßige Gebrauch ist stets verpflichtend. Dieser besteht in einer üblichen Nutzung. Steigt die Menge der Haustiere stark über das normale Maß auf begrenztem Raum hinaus, dann ist dies ein Verstoß gegen den Mietvertrag. Welche Haustiere bei dem Mieter, ob und zu welchen Bedingungen, in der Mietwohnung mit einziehen dürfen, hängt somit vom Einzelfall ab. Der ist zwar immer unterschiedlich, jedoch ergibt sich ein gewisses Schema bei dem Vermieter und Mieter auch in ganz speziellen Fällen eine Antwort erhalten. Mietrecht Haustiere Ratgeber & Antworten im Mietrecht Gratis verständlich vom Anwalt Jetzt zum Thema Haustiere informieren!

Source : pinterest.com